FFP2-Maskenpflicht in der Praxis
Liebe Patien*innen,
aufgrund der weiterhin sehr hohen Inzidenzen besteht in unseren Praxen weiterhin FFP2-Maskenpflicht. Zu Ihrem und unserem Schutz.
Desweiteren ist eine Krankschreibung bei Erkältungssymptomen weiter telefonisch möglich.
Wir bitten Sie, bei Erkältungserkrankungen daher, nicht die Praxis aufzusuchen.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Ihr Praxisteam